Alle Verkäufe geschehen unter nachstehenden Bedingungen, die jeder Besteller durch erteilen eines Auftrages anerkennt, zugleich auch für spätere Lieferungen. Sollten einzelne der folgenden Vereinbarungen aus rechtlichen Gründen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Lieferungsbedingungen davon nicht berührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Für alle Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, gelten folgende Bedingungen, die der Besteller durch Erteilung des Auftrages anerkennt.

 

Angebot

Alle Angebote sind freibleibend.
Alle Geschäfte gelten erst dann als abgeschlossen, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

  

Bestellung

Der Verkäufer ist berechtigt, ohne Entschädigung des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, falls ihm durch Verkehrsstörungen, behördliche Maßnahmen oder sonstige Fälle höherer Gewalt ohne eigenes Verschulden eine rechtzeitige Lieferung unmöglich gemacht wird.

Der Verkäufer ist ferner zum Rücktritt vom Vertrag ohne Entschädigung des Käufers berechtigt, falls ihm Zweifel über die Kreditwürdigkeit des Käufers entstehen und der letztere dem Verlangen des Verkäufers nach Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht nachkommt.

 

Lieferung

Der Versand geschieht auf Rechnung und Gefahr des Bestellers nach den Vorgaben des Bestellers.

Werden vom Besteller keine Vorgaben gemacht, wird die Versandart nach billigem Ermessen durch den Verkäufer bestimmt. Sämtliche Verpackungs- Versicherungs-, Ausfuhr- und Frachtspesen werden vom Besteller getragen.

 

Beanstandungen

Jede Sendung ist unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen. Hierbei erkennbare Mängel der Ware sind sofort, spätestens nach 3 Werktagen, schriftlich zu beanstanden, ansonsten sind Rechte aus der Lieferung verfallen. Bei Transportschäden ist ein Begleitschreiben des Transportunternehmers beizufügen.

 

Haftung für Mängel der Lieferung

Bei begründeten Mängelrügen hat der Käufer nur das Recht der Minderung des Kaufpreises oder Ersatzlieferung. Alle anderen Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, insbesondere alle weitergehenden Ansprüche auf Wandlung, sowie Ersatz irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.

 

Preise und Zahlung

Preise sind freibleibend netto, zuzüglich dem z. Zt. üblichen Mwst.-Satz und der z.Zt. gültigen Währung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt. Falls der Käufer vor erfolgter Bezahlung gelieferter Ware seine Zahlungen einstellt, hat der Verkäufer die in der Konkursordnung angeführten Rechte auf Aussonderung der Ware bzw. Abtretung des Rechts auf die Gegenleistung. Die auszusondernde Ware wird mit 65 % des Höchstmengen-Großhandels-Preises, höchstens aber 65 % des bei Lieferung berechneten Preises gegen die Kaufpreisforderung aufgerechnet. Die Restkaufpreisforderung bleibt bestehen.

Alle Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart ist, netto Kasse bei Empfang fällig; bei verspäteter Zahlung werden unter Vorbehalt der Geltendmachung anderer Rechte Bankzinsen und Kosten berechnet.

 

Eigentumsvorbehalt

Alle vom Verkäufer gelieferten Waren bleiben bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher Forderungen und Begleichung eines etwa zu Lasten des Käufers sich ergebenden Kontokorrentsaldos Eigentum des Verkäufers.

Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.

Der Aufwuchs aus dieser Ware gilt bis zum gleichen Zeitpunkt als dem Verkäufer zur Sicherheit übereignet, bei Freilandbeständen erst mit der Trennung von Grund und Boden. Die Übergabe der Erzeugnisse wird dadurch ersetzt, daß der Käufer sie für den Verkäufer unentgeltlich verwahrt.

  

Gerichtsstand

Zahlungs- und Erfüllungsort ist für beide Teile 91244 Reichenschwand.

Gerichtsstand ist 91217 Hersbruck.

Das gilt für Mahnverfahren auch dann, wenn der Käufer nicht Vollkaufmann ist. Zu entscheiden ist nach deutschem Recht.

 

Blu Do Gartenbaubedarf Handels-GmbH
Obere Rödelbergstraße 1
91244 Reichenschwand
HR B : 14110 DE-Nr. 812 079 956
Tel. 09151 / 8634 0 Fax 09151 / 8634 16 Email: info [at] bludo.de